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Brennerservice
Autofahrer, die ihre Mobilität sicherstellen müssen, bringen ihre Fahrzeuge
regelmässig zur Inspektion. Es ist empfehlenswert, eine vergleichbare Vorsorge
auch im Hinblick auf die Funktionssicherheit und Einhaltung der LRV-Grenz-
werte (Abgase) einer Heizungsanlage zu treffen, denn die Jahresleistung ent-
spricht, gemessen an den Betriebsstunden der Laufleistung, einem Auto mit
100`000 Kilometern/Jahr.
Zudem bringt eine regelmässig gewartete Heizungsanlage neben einigen
Prozent Brennstoff- und Kostenersparnis den Werterhalt des Systems, sowie
Schutz vor überraschenden Reparaturen. Eine Wartung der Heizungsanlage
sollte nur durch entsprechend geschultes und ausgebildetes Fachpersonal
ausgeführt werden.
Brennerwartung, LRV-Messung, Feuerungskontrolle
Ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz ist die regelmässige Wartung und
Kontrolle der Heizungs- und Feuerungsanlagen.
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen an:
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Brennerservice
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Wartungsvertrag mit Pikettdienst 24h
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Feuerungskontrolle
Wichtige Informationen für den Anlagebetreiber
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Der Stickstoffdioxid-Grenzwert (NO2) wird bei allen Feuerungsanlagen alle
2 Jahre gemessen und beurteilt.
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Der Abgasverlust-Grenzwert (qA) von Feuerungsanlagen, welche vor dem
1. Januar 1993 installiert wurden, wird angepasst. Bei diesen Anlagen gilt
neu der gleiche Grenzwert wie bei Feuerungsanlagen, die nach dem
1. Januar 1993 installiert wurden.
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Die verbindliche Grundlage für die Grenzwerte ist die gültige Luftreinhalte-
Verordnung (LRV).